Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sind während ihres Schulbesuches gegen Unfälle versichert. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grund- und Sonderschulen, Realschulen, Gymnasien und Einrichtungen des zweiten Bildungsweges.
Berufsbildende Schulen sind z. B. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Fachakademien.
Versichert sind neben dem Schulbesuch einschließlich der Pausen unter anderem die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Schule organisiert sind. Dazu zählen Klassenfahrten, Schulausflüge und Ähnliches. Auch der Besuch von schulischen Arbeitsgemeinschaften oder die Mitarbeit in der Schülermitverwaltung sind unfallversichert.
Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sind auch bei direkten Wegen zum Schulbesuch und nach dessen Ende versichert.
Informationen zu Klassenfahrten im Ausland erhalten Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Fragen, Informationen und Antworten zu den Themen
- Abenteuer-Sportarten in der Schule
- Abi-Gag / Abitur
- Aufsicht / Bushaltestelle
- Aufsichtspflicht beim Weg zum Sportplatz
- Aufsicht beim Transport zum Arzt
- Aufsicht und Haftung in der Schule
- Betreuungskräfte / Ganztagsschule
- Brille im Schulalltag
- Elternarbeit
- Heimweg - Mittagsbetreuung
- Private Kraftfahrzeuge zur Schülerbeförderung
- Schmuck im Sportunterricht
- Schulbus - Rückwärtsfahren
- Schulhof: Schnee- und Eisglätte - Räumdienst
- Schulhof, Verkehrssicherung
- Transportmittel nach Schulunfällen
- Walking-/Lauf-Bus – der Bus auf Beinen
- Zahnschaden
- Zecken