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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Erste Hilfe in Schulen

Erste Hilfe in Schulen

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe (VV des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 1999). Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet sind.

Es ist anzustreben, dass alle Lehrkräfte zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausgebildet werden. Darüber hinaus sollen PES-Kräfte und Pädagogische Fachkräfte sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, ebenfalls qualifiziert sein. Ersthelferin und Ersthelfer ist nur, wer bei einer für die Ausbildung in Erster Hilfe vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet worden ist und sich regelmäßig fortbildet.

Um die Erste Hilfe in Schulen in Rheinland-Pfalz sicher zu stellen, stehen folgende Lehrgänge zur Auswahl:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Training
  • Erste-Hilfe-Training am Langen Nachmittag.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst als Grundausbildung 9 Unterrichtseinheiten. Das Erste-Hilfe-Training gilt als Fortbildung und umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzliche Handlungsstrategien.

Das Erste-Hilfe-Training ist zielgruppenorientiert ausgerichtet. Hierfür stehen optionale Themen zur Verfügung.

Alternativ zum Ersten Hilfe-Training können Lehrkräfte nach wie vor das Training am Langen Nachmittag (Zeiteinsatz ca. 4 – 4,5 Stunden) durchführen.

Die Inhalte  des Trainings am Langen Nachmittag sind schulspezifisch ausgerichtet. Sie können dem spezifischen Bedarf und Anforderungen der Teilnehmenden aus der Schule angepasst werden.

Sie ermöglichen:

  • die Fortbildungsmaßnahme auf besondere Schwerpunkte zu richten,
  • auf die Wünsche und Vorstellungen der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einzugehen,
  • den Praxisteil durch Gruppenarbeit zu intensivieren.

Die Inhalte sind in einem Leitfaden zusammengefasst. Die erworbene Qualifikation Training an einem Langen Nachmittag ist gleichwertig mit der Qualifikation Erste-Hilfe-Training.

Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Augenmerk wird stattdessen auf das praktische Üben gelegt, somit sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz und die ADD empfehlen für die Durchführung von Erste-Hilfe-Fortbildungen einen Drei-Jahres-Rhythmus.

Die Anbieter rechnen unter Vorlage des genehmigten Antrags direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.

Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartnerinnen: Bianca Nürnberg, Susanne Schimanski und Blandine Weiler
Telefon: 02632 960 1650
E-Mail: erstehilfe@spam protectukrlp.de

Ab dem Schuljahr 2018/2019 (Stichtag 01.08.2018) gilt in Absprache mit der ADD das folgende Verfahren: Die Schulen beantragen die Kostenübernahme unter Verwendung des Antragsformulars  direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erfolgt die Beantragung ausschließlich durch die Staatlichen Studienseminare. Der Kurs kann unter Vorlage der Kostenzusage am Studienseminar oder in der Schule während des Vorbereitungsdienstes absolviert werden.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der Ersten-Hilfe-Ausbildung, des Ersten-Hilfe-Trainings und des Trainings am Langen Nachmittag für alle Lehrkräfte, PES-Kräfte und Pädagogische Fachkräfte. Kosten für Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, werden ebenfalls übernommen.

Kosten für Integrationskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personal im Ganztagsbereich sowie Betreuungskräfte werden nicht übernommen.

Bei der Planung und Organisation der Ersten-Hilfe-Ausbildung, des Ersten-Hilfe-Trainings  und des Trainings am Langen Nachmittag ist Folgendes zu beachten:

  1. Die Schule beantragt eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
  2. Die Kostenzusage muss dem Dienstleister des Ersten-Hilfe-Lehrgangs ausgehändigt werden, damit dieser mit der Unfallkasse abrechnen kann.
  3. Die Gruppengröße muss mindestens 12 Personen betragen.
  4. Sollten Lehrkräfte mehrerer Schulen gemeinsam an einem Lehrgang teilnehmen, muss für jede teilnehmende Schule ein Kostenübernahmeantrag bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gestellt werden.
  5. Bei größeren Lehrerkollegien sind mehrere Lehrgangstermine notwendig. Die geplanten Termine sind in einem Antrag auf Kostenübernahme zu vermerken und können maximal auf die Dauer von drei Jahren verteilt werden.

Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartnerinnen: Bianca Nürnberg, Susanne Schimanski und Blandine Weiler
Telefon: 02632 960 1650
E-Mail: erstehilfe@spam protectukrlp.de

Die von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stellen für Erste Hilfe-Ausbildung, Fortbildung/Training bzw. Training am Langen Nachmittag, finden Sie hier.

Ermächtigung als Aus- und Fortbildungsstelle

Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch sogenannte "ermächtigte" Stellen. Die Ermächtigung wird durch die "Qualitätssicherungsstelle für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ausgesprochen.

Der Unternehmer ist verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Hierfür müssen entsprechend aus- und fortgebildete Ersthelfer in den Betrieben wie auch in den Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Hilfsorganisationen oder auch selbstständige Unternehmen können auf Antrag als "Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ermächtigt werden.

Der Antrag auf Ermächtigung kann an die Qualitätssicherungsstelle (www.bg-qseh.de) gestellt werden. Diese

  • prüft die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ermächtigung und
  • schließt Vereinbarungen über Art und Umfang der Aus- und Fortbildungsleistungen und die Höhe der Lehrgangsgebühren ab.
  • stellt eine Liste der aktuellen ermächtigten Stellen zur Verfügung.

Ein Erhebungsbogen, entsprechende Informationen sowie die "Grundsätze für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" können Sie im folgenden abrufen.

Borschüre und Erhebungsbogen

Informationen und Broschüren zur "Ersten Hilfe" zum Download

Erste-Hilfe-Organisation

Webseite DGUV-Portal "sichere Schule"

Wer sich verletzt oder erkrankt ist, hat Anspruch auf eine unverzügliche, schnelle und angemessene Hilfe. Je nach Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung müssen die Kräfte vor Ort schnell handeln können. Es muss möglich sein, einen Notruf abzusetzen und die Hilfsmittel zur Erstversorgung müssen griffbereit sein. Das setzt voraus, dass die sachlichen und auch die personellen Voraussetzungen für die Erste Hilfe in der Schule vorhanden sind und immer wieder auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Eine Übersicht über die notwendigen sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung einer wirksamen Ersten Hilfe finden Sie im DGUV-Portal “Sichere Schule”.


Chronisch kranke Kinder und Jugendliche

Wir werden häufig gefragt, ob sich das Aufgabenspektrum der Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher um das Verabreichen von Medikamenten erweitern kann, wenn Kinder und Jugendliche in Schule oder Kita aufgenommen wurden, die auf eine regelmäßige Medikation angewiesen sind.

Das Verfahren ist meist erwünscht, damit auch chronisch kranke Kinder Teil der Klassen- und Gruppengemeinschaft in Kita und Schule bleiben.

Da die Medikamentengabe an Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht zu den Aufgaben von Kita und Schule gehört, kann sie nur in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Eltern und Erzieherin, Erzieher oder Lehrkraft freiwillig übernommen werden.


Tipps beim Zahnunfall

Zahnunfälle passieren! Bei falscher oder zu später Behandlung verschlechtern sich die Heilungschancen deutlich. Ob Zahnrettungsbox, Kochsalzlösung oder auch H-Milch: wichtig ist das Feuchthalten des Zahnes.

Zahnunfall – Richtiges Verhalten ist entscheidend!

Zahnunfälle können sich überall ereignen: in der Kita, in der Schule, im Sportclub, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Jeder Zahnunfall sollte sofort dem Zahnarzt gemeldet werden! Ob eine Behandlung dringend ist oder nicht, kann nur er entscheiden.

Wichtig ist das richtige Verhalten in den ersten Minuten nach einem Zahnunfall, denn bleibende Zähne können sehr oft gerettet werden! Ein herausgeschlagener Zahn ist bereits nach 30 Minuten tot, wenn er nicht sofort konserviert wird und nur, wie häufig leider erfolgt, im Taschentuch in die Praxis gebracht wird. Eine Replantation kann dann nicht mehr erfolgen.

Weitere Hinweise zum Vorgehen bei Zahnunfällen finden Sie in unserem Informationsblatt “Zahnschaden” (siehe rechts).

Zahnschaden

Wir begleiten Sie ein Leben lang (PDF 136 KB)


BfR-App: Vergiftungsunfälle bei Kindern

Die App des Bundesinstituts für Risikobewertung dient Ihnen als Informations- und Nachschlagewerk für Vergiftungsunfälle bei Kindern und für deren Vermeidung. Sie finden hier detaillierte Hinweise zu Inhaltsstoffen, dem Vergiftungsbild und den Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu Vergiftungsrisiken bei Pflanzen, chemischen Produkten, Medikamenten und Spielzeugen. Im Notfall können Sie direkt aus der App das zuständige Giftinformationszentrum anrufen.

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