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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Schulhof, Verkehrssicherung

Schulhof, Verkehrssicherung

Folgende Frage erreichte uns:

Unser mit dem nebenliegenden Gymnasium gemeinsam genutzter Schulhof wird besonders an den Wochenenden immer wieder von Jugendlichen benutzt, die dort oft Scherben und Müll zurücklassen. Wir haben vergeblich versucht, die Stadtreinigung zu veranlassen, am Montag vor Schulbeginn den Schulhof zu säubern. 

Wer ist dafür verantwortlich, wenn sich ein Schüler in der Pause an einer Scherbe - vielleicht schwer - verletzt?

Antwort der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Das Freihalten Ihres gemeinsamen Schulhofs von Gefahren ist Aufgabe des Verkehrssicherungspflichtigen. Das könnten die Gymnasien selbst sein, wenn ihnen die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde, oder der entsprechende Schulträger (Kreisverwaltung).

Die Konsequenz bei einem Unfall wäre, dass zwar die Aufwendungen für einen evtl. Personenschaden von der Unfallkasse übernommen würden, wir aber zu prüfen hätten, ob der Unfall oder seine Folgen wegen der Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht eingetreten sind. In diesem Fall könnten wir den Verkehrssicherungspflichtigen in Regress nehmen und die von uns aufgewendeten Kosten ersetzt verlangen, insbesondere wenn der Verkehrssicherungspflichtige untätig war und die Schüler "sehenden Auges" in eine Gefahr laufen ließ.

Soweit die Verkehrssicherungspflicht den Gymnasien obliegt, wäre es angezeigt, die Hausmeister (vielleicht im Wechsel) anzuweisen, die Glasscherben oder gefährliche Gegenstände vor Beginn der ersten Pause in der neuen Woche zu beseitigen. Soweit dem Sachkostenträger der Schulen die Verkehrssicherung obliegt, müsste dieser entsprechende Maßnahmen ergreifen.