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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Taxischein

Taxischein für Kitas, Schulen und Hochschulen

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erstattet dem Taxiunternehmen nach dem Transport eines verletzten Kindes den Fahrpreis, wenn das komplett ausgefüllte Formular eingereicht wird.

Dieser Fahrauftrag darf nicht genutzt werden für:

  • Fahrten zur nachgehenden ärztlichen Betreuung
  • Tägliche Fahrten zur Kindertagesstätte
  • Erkrankungen ohne Unfallereignis z. B. Übelkeit, Fieber, Bauchschmerzen, Schwindel, Zahnschmerzen, etc.

Taxischein für Kitas

PDF (PDF 125 KB)

Taxischein für Schulen

PDF (PDF 124 KB)

Taxischein für Hochschulen

PDF (PDF 144 KB)