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Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Schülerinnen und Schüler

Während ihres Schulbesuchs sind Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gesetzlich unfallversichert. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grund- und Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und Einrichtungen des zweiten Bildungswegs. Berufsbildende Schulen sind z. B. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Fachakademien.

Versichert ist neben dem Schulbesuch einschließlich der Pausen unter anderem die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Schule organisiert sind. Dazu zählen Klassenfahrten, Schulausflüge und Ähnliches. Auch der Besuch von schulischen Arbeitsgemeinschaften oder die Mitarbeit in der Schülermitverwaltung sind unfallversichert.

Bei der neuen Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder besteht der Schutz ebenfalls, sofern die Angebote im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Reine Betreuungsangebote außerhalb dieser Verantwortung sind nicht versichert (mehr Informationen zum „Versicherungsschutz im Ganztag“ finden Sie weiter unten unter „Häufig nachgefragte Themen“).

Auch bei ihren direkten Wegen zur Schule und nach Hause sind Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert.