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Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sind während ihres Schulbesuches gesetzlich unfallversichert. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grund- und Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Berufsbildende Schulen sind z. B. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Fachakademien.

Versichert sind neben dem Schulbesuch einschließlich der Pausen unter anderem die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Schule organisiert sind. Dazu zählen Klassenfahrten, Schulausflüge und Ähnliches. Auch der Besuch von schulischen Arbeitsgemeinschaften oder die Mitarbeit in der Schülermitverwaltung sind unfallversichert.

Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sind auch bei direkten Wegen zum Schulbesuch und nach dessen Ende versichert.