Informationen für Eltern
Ob Kleinkind, Schülerin, Schüler, Studierende oder Auszubildende – wir kümmern uns um Ihre Kinder!
Den meisten Eltern ist gar nicht bewusst, dass ihre Kinder während der gesamten Kita- und Schulzeit ebenso wie in der anschließenden Ausbildung oder Studienzeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist Trägerin der Unfallversicherung von Kita-Kindern, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in Rheinland-Pfalz. Die Kosten hierfür übernehmen das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände.
Unfallversichert in der Kita und Schule – beitragsfreie Rundumversorgung
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Kita-, Schulkinder und Studierende. Sie ist für die Versicherten kostenfrei.
Damit es gar nicht erst zum Unfall kommt
Mit ihrer Präventionsarbeit setzt sich die Unfallkasse gezielt dafür ein, Unfälle von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.
Wann ist Ihr Kind unfallversichert?
Versicherungsschutz besteht
- während des Unterrichts, der Pausen und bei Schulveranstaltungen (z. B. bei Ausflügen, Klassenfahrten)
- auf den direkten Wegen zwischen zu Hause und der Schule oder dem Ort, an dem eine schulische Veranstaltung stattfindet
- bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführt werden
Kein Versicherungsschutz besteht
- bei den Hausaufgaben zu Hause
- beim Nachhilfeunterricht
- bei einer Unterbrechung des Schulwegs für private Zwecke
Bei Kita-Kindern ist der Unfallversicherungsschutz noch umfangreicher. Versicherungsschutz der Kinder besteht hier während des gesamten Besuchs in der Kindertageseinrichtung sowie bei allen mit der Betreuung verbundenen Aktivitäten. Dies schließt auch die unmittelbaren Wege zum Ort der Betreuung und zurück ein.
Was ist bei einem Unfall zu tun?
Im Falle eines Schulunfalls leitet die Einrichtung alles Erforderliche in die Wege. So erfährt die Unfallkasse von dem Unfall und übernimmt die Kosten der Behandlung. Arztpraxen, Therapie-Einrichtungen und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab.
Passiert der Unfall auf dem Schulweg oder erfolgt wegen eines Schulunfalls die ärztliche Behandlung erst am Nachmittag, sollten Sie als Erziehungsberechtigte die Schule darüber informieren.
Unfallverletzte Kinder dürfen von jeder Kassenarzt-Praxis behandelt werden.
Besteht über den Unfalltag hinaus Schulunfähigkeit oder dauert die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich über eine Woche muss eine Vorstellung beim Durchgangsarzt veranlasst werden. Bei schwereren Verletzungen sollte deshalb sofort der Durchgangsarzt aufgesucht werden.
Achtung: Privatrechnungen werden nicht erstattet.
Welche Leistungen erhält Ihr Kind?
Wir ...
- übernehmen die Kosten für die Unfallfolgen, die ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie für die Krankenhausaufenthalte
- erstatten die Fahrtkosten zur Behandlung und Therapie, die Kosten für Medikamente und Krankengymnastik sowie ggf. Pflegekosten zu Hause oder in einem Heim
- zahlen nach Unfällen mit schweren gesundheitlichen Folgen Rente
- unterstützen Sie finanziell bei Verdienstausfall, mit Kinderpflege-/Verletztengeld und finanzieren – falls erforderlich – Nachhilfe- oder Förderunterricht am Krankenbett
Informationsblätter
Unsere Informationsblätter für Kitas, Schulen und Hochschulen bieten Informationen zu Versicherungsschutz, Leistungen und Präventionsmaßnahmen für ein vielfältiges Themenspektrum:
Das ABC für einen guten Schulstart
Vom sicheren Weg zur Schule über den richtigen Sonnenschutz bis zur Vermeidung von Unfallgefahren bei Spiel und Bewegung: Zum Schulstart nach den Sommerferien gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Eltern bzw. Sorgeberechtigten im ampel-Artikel „Das ABC für einen guten Schulstart“ in kompakter Form das Wichtigste mit auf den Weg.
Sie haben Fragen?
In unseren FAQ finden Sie – zugeschnitten auf jeden Bereich – Fragen und Antworten: