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Neu: Informationsblatt für Schulen

Mögliche Bildung von explosiven Peroxiden in überlagertem Isopropanol (Propan-2-ol)

In überlagertem Isopropanol (Propan-2-ol) kann sich durch Luftsauerstoff aufgrund langer Lagerung explosionsfähiges Triacetontriperoxid (TATP) bilden. Beim Abdestillieren von diesem Isopropanol bis zur gänzlichen Austrocknung und / oder bei Kristallbildung kann es zu schweren Unfällen kommen.

Im neuen Informationsblatt zum Thema erhalten Sie wichtige Informationen zum Erkennen von TATP, zur Entsorgung und zum grundsätzlichen Vorgehen.

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Unterstützung für Kitas in Rheinland-Pfalz

Informationspapier gibt Praxishinweise

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationsblatt „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

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„I like to bike“ macht Schülerinnen und Schüler sicher für den Straßenverkehr

Fahrrad-Projekt für Verkehrserziehung startet in diesem Schuljahr im Kreis Mainz-Bingen

Mit dem Fahrrad unterwegs: Die häufigste Unfallursache ist hierbei oft falsches Verhalten bzw. Unsicherheit. Aus diesem Grund initiierten die Landesverkehrswacht (LVW), das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW), das Pädagogische Landesinstitut (PLI) und die Unfallkasse (UK RLP) in Rheinland-Pfalz das Projekt „I like to bike“. Ein spannender Fahrradparcours aus verschiedenen Holzelementen begeistert Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und fördert zugleich kognitive Fähigkeiten, Gleichgewichtssinn und motorische Sicherheit. Er bringt den Teilnehmenden die Sicherheit, die sie für ihre Teilhabe am Straßenverkehr benötigen.

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Brille im Kita- und Schulalltag

Brillenschaden – was nun?

Wenn Kinder im Alltag eine Brille tragen, sollten Sie diese in der Regel bei allen Aktivitäten in der Kita oder Schule aufbehalten. Wird die Brille während des Aufenthalts in der Kita oder Schule, auf dem Weg dorthin oder nach Hause beschädigt, so kann der Brillenschaden gesetzlich unfallversichert sein.

Was dabei zu beachten ist und was im Schadensfall zu tun ist, erfahren Sie in unseren Informationsblättern.

Brille im Kita-Alltag

Brille im Schul-Alltag


Rückenstärkung bei Flickflack und Co.

Die Schulsportinitiative Rheinland-Pfalz bietet Sportlehrerinnen und Sportlehrern eine Fortbildungsreihe zum Turnen im Leistungskurs Sport

Neben den physischen Voraussetzungen braucht es bei einigen Übungen an Reck und Barren, beim Bodenturnen, auf dem Schwebebalken oder beim Sprung auch Konzentration und den Mut, etwas Neues zu wagen. Für Schülerinnen und Schüler im Sport Leistungskurs der Sekundarstufe II sind die Anforderung im Turnen noch mal anspruchsvoller – eine Herausforderung auch für die Sportlehrkräfte. Eine neue Fortbildungsreihe soll unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer im Leistungskurs Sport mit methodischen und didaktischen Hilfen unterstützen.

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Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zu Besuch im Ahrtal:

Wir hören zu, wir unterstützen und wir vergessen Sie nicht

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig besuchte die Grundschule in Dernau und die Barbarossaschule in Sinzig, um sich ein Bild der Lage vor Ort zu machen. Außerdem fand der geplante Fortbildungstag für Sportlehrkräfte für die von der Flutkatastrophe betroffenen Schulen in Kooperation mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erfolgreich statt.

Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz.


Sicher und gesund durch Sport und Bewegung

Auch in Krisenzeiten

Ob Corona-Pandemie, Flüchtlingskrise, die Flutkatastrophe oder die drohende Gasmangellage: Alle Krisen haben stets auch Einfluss auf das Bewegungsverhalten von jungen Menschen. Schulsport ist für manche Kinder und Jugendliche die einzige Bewegung, die sie in ihrem heutigen Alltag überhaupt noch haben. Daher appelliert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz an die Schulträger, die Sportstätten offen zu lassen.

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Aufenthalt in schulischen „Raucherecken“ nicht versichert

In vielen weiterführenden Schulen ist es durchaus üblich, dass ältere Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, um an bestimmten Treffpunkten gemeinsam zu rauchen. Meist liegen diese sogenannten „Raucherecken“ in Schulnähe und werden von den Beteiligten als erweitertes Schulgelände wahrgenommen.
Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass der Aufenthalt auf diesen Raucherplätzen, außerhalb des Schulgeländes, nicht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz steht. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.
Der Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes zur Einnahme von Genussmitteln entzieht sich dem für den Versicherungsschutz erforderlichen, organisatorischen Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule. Der Aufenthalt hier steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Er dient lediglich eigenwirtschaftlichen Interessen.
„Der Versicherungsschutz endet also, ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit der Schule mit Betreten des öffentlichen Verkehrsraumes und lebt nach der Raucherpause, mit Betreten des Schulgeländes wieder auf“, so Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Rehabilitation und Entschädigung der UK RLP.


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