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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aufsicht beim Transport zum Arzt

Aufsicht beim Transport zum Arzt

Folgende Frage erreichte uns:

Der Schulelternbeirat unserer Schule hatte in seiner letzten Sitzung das Thema "Erste Hilfe und Beförderung von verletzten Schülerinnen und Schülern" auf der Tagesordnung. Falls wir Eltern nicht erreichen können, werden bisher leicht verletzte Schülerinnen und Schüler z. B. bei Schürf- oder Schnittverletzungen, Prellungen, Verstauchungen u. ä. vom Hausmeister im privaten PKW zum nahegelegenen Kinderarzt gefahren. 

Diese Verhaltensweise wurde in Frage gestellt. Es wurden Bedenken geäußert hinsichtlich nicht erkennbarer Verletzungen und der Gefahr, die Schülerinnen und Schüler könnten auf dem Transport kollabieren. Die Schulleitung wurde gebeten, eine entsprechende Stellungnahme von der Unfallkasse einzuholen.

Fragen

  • Haben wir uns bisher richtig verhalten?
  • Verstößt unsere Vorgehensweise gegen bestehende Vorschriften?
  • Gibt es eindeutige Aussagen zu dem Verfahren?
  • Wenn ja: Welches Vorgehen würden Sie uns empfehlen?

Antwort

Die bisher praktizierte Auffassung deckt sich mit unseren Empfehlungen.

Die Unfallkasse ist an einer schnellen und wirtschaftlichen Versorgung der verletzten Schülerinnen und Schüler interessiert, d. h. es muss nicht in jedem Fall ein Krankentransportunternehmen beauftragt werden. Für Begleitpersonen der Schülerinnen oder  Schüler zum Arzt ergeben sich keine versicherungsrechtlichen oder Haftungsprobleme: Versicherungsschutz besteht, die Haftung ist per Gesetz weitestgehend ausgeschlossen.

Das Problem nicht erkannter Verletzungen und die Gefahr eines Kollapses besteht immer, das sollte aber von einer Ersthelferin oder einem Ersthelfer beurteilt werden können. Deswegen aber einen Krankentransport durch ein Krankentransportunternehmen, welches seine Kosten mit uns abrechnen kann, zu beauftragen, halten wir bei einigermaßen vernünftiger Beurteilung des eingetretenen Schadens nicht für erforderlich.

Sie können bei Ihrer bisherigen Praxis verbleiben.

Einen Fahrauftrag für ein Taxi für den Transport von Schülerinnen und Schülern zum Arzt finden Sie nebenstehend zum Herunterladen.