Lauf-/Walking-Bus – der Bus auf Beinen
Wir haben davon gehört, dass Kinder ihren Schulweg mit einem „Lauf- oder Walking-Bus“ in Begleitung von Erwachsenen zurücklegen können.
Fragen
- Sind die Kinder und die begleitenden Erwachsenen bei dieser „Beförderung“ gesetzlich unfallversichert?
- Was müssen wir beachten, wenn wir an unserer Grundschule einen „Lauf- oder Walking-Bus“ einrichten wollen?
Antwort
„Lauf- bzw. Walking-Bus“ besagt, dass auf einer festgelegten Route mit „Haltestellen“ Schulkinder „eingesammelt“ werden, die gemeinsam zu Fuß zur Schule bzw. nach dem Unterricht zu Fuß nach Hause gehen.
Begleitet werden die Kinder ab der ersten Haltestelle z. B. von ehrenamtlich tätigen Eltern oder Großeltern, die die Kinder beaufsichtigen und begleiten (Schulwegbegleitdienst).
Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für die Schülerinnen und Schüler nicht nur während der Unterrichtszeit, bei schulischen Veranstaltungen oder Schulausflügen, sondern auch auf den damit verbundenen, direkten Wegen zwischen dem häuslichen Bereich und der Schule oder dem schulischen Veranstaltungsort, sowie auf dem Rückweg nach Hause.
Im Rahmen von Fahr- oder Laufgemeinschaften sind „Um- bzw. Abwege“ grundsätzlich unbedeutend. Die Kinder genießen in diesem Fall ebenfalls den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Nicht versichert sind so genannte „eigenwirtschaftliche“ Unterbrechungen auf dem Schulweg, um z. B. mit der Gruppe eine Eisdiele am Weg aufzusuchen.
Gesetzlich unfallversichert sind auch ehrenamtlich tätige Laufbus-Begleiter, Schulwegehelfer, Schüler- und Elternlotsen, sofern der Begleitdienst von der Schule oder dem Schulträger (Kommune, Kreis) organisiert und durchgeführt wird.
Der Walking-Bus hält zur Sicherheit der Kinder selbstverständlich die allgemeinen Straßenverkehrsregeln ein. Daneben wird es sinnvoll sein, gerade in der dunklen Jahreszeit, einen oder mehrere Teilnehmer oder Begleiter mit Reflektorbändern oder Leuchtwesten auszustatten. So ausgestattete Personen am Anfang und am Ende des Walking-Bus machen die Gruppe für andere Verkehrsteilnehmer noch besser erkennbar.
Weitere Informationen zum Download
Einrichtung des Schülerlotsen, Elternlotsen und Schulweg-Begleitungsdienst (Verwaltungsvorschrift des Minsterium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur) (PDF)