Direkt zum Inhalt der Seite springen
Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Lauf-/Walking-Bus – der Bus auf Beinen

Wir haben davon gehört, dass Kinder ihren Schulweg mit einem „Lauf- oder Walking-Bus“ in Begleitung von Erwachsenen zurücklegen können.

Fragen

  • Sind die Kinder und die begleitenden Erwachsenen bei dieser Art der „Beförderung“ gesetzlich unfallversichert?
  • Was müssen wir beachten, wenn wir an unserer Grundschule einen Lauf- oder Walking-Bus einrichten wollen?

Antwort

„Lauf- beziehungsweise Walking-Bus“ besagt, dass auf einer festgelegten Route mit „Haltestellen“ Schulkinder „eingesammelt“ werden, die gemeinsam zu Fuß zur Schule beziehungsweise nach dem Unterricht zu Fuß nach Hause gehen.

Begleitet werden die Kinder ab der ersten Haltestelle z. B. von ehrenamtlich tätigen Eltern oder Großeltern, die die Kinder beaufsichtigen und begleiten (Schulwegbegleitdienst).

Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für die Schülerinnen und Schüler nicht nur während der Unterrichtszeit, bei schulischen Veranstaltungen oder Schulausflügen, sondern auch auf den damit verbundenen direkten Wegen zwischen dem häuslichen Bereich und der Schule oder dem schulischen Veranstaltungsort sowie auf dem Rückweg nach Hause.

Im Rahmen von Fahr- oder Laufgemeinschaften sind Um- oder Abwege grundsätzlich unbedeutend. Die Kinder genießen in diesem Fall ebenfalls den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Nicht versichert sind sogenannte eigenwirtschaftliche Unterbrechungen auf dem Schulweg, um z. B. mit der Gruppe eine Eisdiele am Weg aufzusuchen.

Gesetzlich unfallversichert sind auch ehrenamtlich tätige Laufbus-Begleitende, Schulweghelfende sowie Schüler- und Elternlotsen beziehungswiese -lotsinnen, sofern der Begleitdienst von der Schule oder dem Schulträger (Kommune, Kreis) organisiert und durchgeführt wird.

Der Walking-Bus hält zur Sicherheit der Kinder selbstverständlich die allgemeinen Straßenverkehrsregeln ein. Daneben wird es gerade in der dunklen Jahreszeit sinnvoll sein, einen oder mehrere Teilnehmende oder Begleitende mit Reflektorbändern oder Leuchtwesten auszustatten. So ausgestattete Personen am Anfang und am Ende des Walking-Busses machen die Gruppe für andere Verkehrsteilnehmende noch besser erkennbar.

Weitere Informationen zum Download

Einrichtung des Schülerlotsen-, Elternlotsen- und Schulweg-Begleitungsdienstes (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur) (PDF)