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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Erste Hilfe für Kindertagespflegepersonen

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Erste Hilfe für Kindertagespflegepersonen

Damit Kindertagespflegepersonen im Notfall wissen, was zu tun ist und schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können, übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Lehrgangsgebühren für den Fortbildungskurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII in Rheinland-Pfalz alle zwei Jahre. Dieser deckt die spezifischen Maßnahmen für Kinder ab. Andere Lehrgangskosten werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz nicht übernommen.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist Teil der Zulassung zur Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII, weshalb diese Kosten nicht von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernommen werden können.

Vor Lehrgangsbeginn muss in jedem Fall eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz einzuholen. Hier finden Sie den Antrag.

Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.

Sollten Sie noch Fragen haben, wir beraten Sie gerne.
Telefon: 02632 960-1650
E-Mail: erstehilfe@spam protectukrlp.de

Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch sogenannte "ermächtigte" Stellen. Die Ermächtigung wird durch die "Qualitätssicherungsstelle für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ausgesprochen.

Der Unternehmer ist verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Hierfür müssen entsprechend aus- und fortgebildete Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer in den Betrieben wie auch in den Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Hilfsorganisationen oder auch selbstständige Unternehmen können auf Antrag als "Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ermächtigt werden.

Der Antrag auf Ermächtigung kann an die Qualitätssicherungsstelle (www.bg-qseh.de) gestellt werden. Diese

  • prüft die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ermächtigung und
  • schließt Vereinbarungen über Art und Umfang der Aus- und Fortbildungsleistungen und die Höhe der Lehrgangsgebühren ab.
  • stellt eine Liste der aktuellen ermächtigten Stellen zur Verfügung.

Ein Erhebungsbogen, entsprechende Informationen sowie die "Grundsätze für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" können Sie im Folgenden abrufen.

Borschüre und Erhebungsbogen

Weitere Informationen zum Umgang mit chronisch kranken Kindern und Tipps beim Zahnunfall erhalten Sie hier.