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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Kinder in Tageseinrichtungen

Kinder in Tageseinrichtungen

Ein Kindergartenkind spült sein Geschirr am Spülbecken. Es steht auf einer Erhöhung, neben ihm steht einer Erzieherin.

Versicherungsschutz beginnt schon bei den Kleinsten in unserer Gesellschaft. Jungen und Mädchen in anerkannten rheinland-pfälzischen Tageseinrichtungen sind über die Unfallkasse gesetzlich unfallversichert. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre den Versicherungsschutz hier deutlich erweitert. So sind heute bereits Einjährige während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung, einer Krippe oder eines Hortes versichert.

Auch Kinder die von Tagesmüttern oder -vätern betreut werden, gehören zum Versichertenkreis. Voraussetzung ist, dass die Tagespflegeperson geeignet im Sinne des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist und das zuständige Jugendamt beim Zustandekommen des Betreuungsvertrages zwischen den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson beteiligt ist.

Versichert sind

  • der Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung
  • die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen der Tagesstätten
  • und die direkten Wege zur und von der versicherten Tätigkeit

Eine getragene Brille und sonstige Hilfsmittel (Hörgeräte und Ähnliches), die beim Spielen getragen und dabei beschädigt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden.

 

Häufig gestellte Fragen

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