
Kindergarten – Ferienvertretung
Eine Frage, die an uns herangetragen wurde:
Die Kindertagesstätten zweier Nachbarorte haben vereinbart, in den Sommerferien die Einrichtungen abwechselnd zu schließen und die Kinder der jeweils anderen Einrichtung in begründeten Fällen mit zu betreuen. Die Kinder bleiben in ihrer "Heimatkindertagesstätte" angemeldet, der Elternbeitrag wird weiter dorthin bezahlt.
Frage
Für den Fall, dass es eine Vereinbarung für den Besuch der Kindertagesstätte im Nachbarort gibt: Besteht für die Kinder beim Besuch der Kiita und auf den Wegen dorthin und wieder nach Hause gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?
Wir gehen davon aus, dass die Träger der Kindertagesstätten die Maßnahmen mit den Eltern der Kinder abgesprochen haben. Während des Besuchs der jeweils anderen Einrichtung genießen die Kinder den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für die Wege zu und von der Tagesstätte nach Hause.