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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Beförderungsmittel nach Unfällen (Kita)

Beförderungsmittel nach Unfällen (Kita)

Im Bereich der Beförderungskosten nach Unfällen in Kindertageseinrichtungen ist es in den letzten Jahren zu einer erheblichen Kostensteigerung gekommen. Das hat uns veranlasst, die Ursache der gestiegenen Kosten in diesem Bereich genauer zu betrachten, mit folgendem Ergebnis:

Die Kostensteigerung entsteht überwiegend dadurch, dass auch bei leichteren, oberflächlichen Verletzungen regelmäßig ein Transport mit einem Kranken-, Rettungs- oder sogar Notarztwagen (KTW, RTW, NAW) veranlasst wird.

Transportmittel nach Unfällen

Informationen & Leistungen (PDF 88 KB)

Beispiel

Ein Kind fällt während des Spiels von einem Klettergerüst und zieht sich dabei eine Prellung des rechten Oberschenkels zu. Das Kind wird mit dem Rettungswagen zur ärztlichen Untersuchung gefahren. Den Behandlungskosten von 64,70 € stehen Transportkosten von 1.292,73 € (Transport im Rettungswagen und Notarzteinsatz) gegenüber. Der gleiche Transport mit einem Taxi hätte 5,20 € gekostet.

Beförderungsmittel nach Unfällen (Kita)

Bei der überwiegenden Zahl von Unfällen in Kindertagesstätten handelt es sich um leichtere Verletzungen. Selbstverständlich ist es unser Anliegen, auch für leichtverletzte Kinder die zeitgerechte bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Aber als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand verwalten wir Steuergelder und sind gehalten, in besonderem Maße die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen.

Zum Vergleich:

  • Einsatzpauschale eines KTW zurzeit 20,18 € zuzüglich 1,23 € je gefahrenen Kilometer
  • Einsatzpauschale eines RTW zurzeit 275,57 € zuzüglich 2,37 € je gefahrenen Kilometer
  • Einsatzpauschale eines NAW zurzeit 346,68 € zuzüglich 2,37 € je gefahrenen Kilometer

Anhaltspunkte für die Wahl des Transportmittels

Neben dem Kostengesichtspunkt spricht aber noch ein weiteres Argument für die sorgfältige Auswahl eines angemessenen Transportmittels: Die Verfügbarkeit des RTW/NAW für wirkliche Notfälle.

Im Beispielfall stand der RTW sowie der begleitende Notarzt für einen geraumen Zeitraum für den eigentlich notwendigen lebensrettenden Einsatz an einem anderen Ort nicht zur Verfügung. Denn Rettungs- oder Notarztwagen sowie Notärzte stehen den Rettungsleitstellen nur in sehr begrenzter Anzahl zur Verfügung.

Entscheidenden Einfluss auf die Wahl des Transportmittels haben Sie als Erzieherin bzw. Erzieher.

Die nachfolgenden Anhaltspunkte sollen Ihnen bei der Entscheidung helfen, welches Transportmittel im Einzelfall auszuwählen ist.

Bei Unfällen

  • mit leichteren Verletzungen (z. B. Prellung, Verstauchung, Schürfwunde)
  • wenn keine fachkundige Begleitung erforderlich ist

sollte der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Privat-Pkw oder Taxi veranlasst werden - vergleiche Fahrauftrag/Taxischein. Sie können in diesen Fällen auch zunächst die Eltern benachrichtigen, die so die Möglichkeit haben, ihr Kind zu einem Arzt ihrer Wahl zu bringen.

Wenn Sie auf Grund des Verletzungsbildes begründete Zweifel haben, ob der Einsatz eines Privat-Pkws oder eines Taxis zur Erstvorstellung beim Arzt ausreicht, kann selbstverständlich auch ein „qualifizierteres“ Fahrzeug des Rettungsdienstes gewählt werden.

Anhand Ihrer genauen Angaben wird es den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Rettungsleitstellen in diesen Fällen möglich sein, über den sachgerechten Einsatz eines entsprechenden Rettungsteams zu entscheiden.

Hinweis

Im Bereich der Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen gilt die Besonderheit, dass jeder niedergelassene Arzt (auch Facharzt) zur Behandlung unfallverletzter Schüler berechtigt ist. Diesem ist mitzuteilen, dass ein Unfall im Kindestagesstätten-Bereich vorliegt. Kommt dieser nach der Erstuntersuchung zu dem Ergebnis, dass eine Behandlungsdauer von mehr als einer Woche zu erwarten ist, wird er das verletzte Kind einem D-Arzt vorstellen, der dann über das weitere Heilverfahren entscheidet.

Wir hoffen, dass wir mit ihrer Unterstützung die Kosten in nächster Zeit deutlich reduzieren können.

Unfallversicherungsschutz besteht auf dem Transport zum Arzt sowohl für das Kind als auch für die begleitende Person.

Unfallversicherungsschutz besteht auf dem Transport zum Arzt sowohl für das Kind als auch für die begleitende Person.

Taxi-Fahrauftrag für Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen können mit dem Fahrauftrag die Taxifahrt veranlassen. Die Taxiunternehmen sind berechtigt, ihre Kosten unmittelbar mit der Unfallkasse abrechnen.