Direkt zum Inhalt der Seite springen
Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Laternenumzüge in Kindertagesstätten

Ein Kind hält eine runde, selbstgebastelte Laterne mit einem lachenden Gesicht.
Foto: UK RLP

Mit bunten Laternen und Fackeln feiern viele im November das Fest des heiligen Martins, der hoch zu Ross die Umzüge anführt. Ihm folgen – begleitet von einer Musikgruppe – viele Kinder zusammen mit ihren Eltern oder den Aufsichtspersonen aus der Kita oder der Schule. Der Umzug endet meist mit dem Abbrennen des großen Martinsfeuers – ein Brauch, auf den die Kinder sich oftmals mit dem Basteln der Laternen und der St.-Martins-Legende vorbereiten. Auch Eltern oder Vereine, die Schul- oder Kita-Leitung, die Gemeinden und nicht zuletzt auch die Feuerwehren sind an der Organisation eines solchen Umzuges beteiligt.

Wer ist beim Laternenumzug in der Kita gesetzlich unfallversichert?

Stand: 05.08.2025

Wird der Umzug von der Kita, der Schule oder der Kommune veranstaltet und nehmen die Kinder als Gruppe im Sinne einer Gemeinschaftsveranstaltung (schulische Veranstaltung oder Kita-Veranstaltung) am Martinsumzug teil, so stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind die Beschäftigten sowie die von der Leitung der jeweiligen Einrichtung beauftragten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, beispielsweise die Mitglieder des Elternbeirats. Der Versicherungsschutz umfasst in diesem Fall die Teilnahme am Umzug sowie die Wege zum Umzug und zurück nach Hause.

Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen die sonstigen Besucherinnen und Besucher des Umzugs oder Kinder, die nicht mit ihrer Kita- oder Schulgruppe dabei sind. Das gilt auch für die Teilnahme an privat organisierten Umzügen.

Die Feuerwehrleute sind unabhängig davon, wer die Veranstaltung organisiert, beim Sichern des Umzugs und beim Abbrennen des Martinsfeuers im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Was ist bei einem Laternenumzug in der Kita zu beachten?

Stand: 05.08.2025

Wenn Kinder beim Umzug mit Reflektoren und heller Kleidung unterwegs sind, können sie von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden. Auch die ehrenamtlich Helfenden sollten sich mit Warnwesten für andere gut sichtbar machen. 

Die Feuerwehrleute sollten vor dem Entzünden des Martinsfeuers darauf achten, dass das Holz so aufgeschichtet wird, dass im unteren Bereich geeignete Anzündhilfen nachträglich eingebracht und sicher gezündet werden können – dies ist besonders dann notwendig, wenn der Holzhaufen feucht geworden ist. Beim Zünden des Feuers sollte auf gar keinen Fall mit Brandbeschleunigern wie Benzin oder Ähnlichem gearbeitet werden. Erlaubte Anzündhilfen sind im Handel erhältlich. Papier, Stroh, Holzwolle oder in Wachs getauchte Textilien können ebenfalls beim Anzünden helfen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern:

Versicherungsrechtliche Anfragen
Telefon: 02632 960-3710
E-Mail: anfragen@spam protectukrlp.de