Innenbereich & Außenbereich
Beim Bau oder bei der Neu- oder Umgestaltung einer Kita, Schule oder Außenanlage sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Jedoch sind bestimmte Vorschriften zu beachten. Um Sie bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen, haben wir nachfolgend praktische Tipps und Gestaltungsanregungen zusammengestellt. Sie umfassen den Innen- und Außenbereich der verschiedenen Bildungseinrichtungen.
Außengelände von Kindertageseinrichtungen sicher gestalten
Ein Leitfaden der UK Hessen für Planende, Bauverantwortliche und pädagogisches Fachpersonal
Dieser Band der Schriftenreihe richtet sich an Planerinnen und Planer, beteiligte Kita-Träger, Erzieherinnen und Erzieher. Er liefert eine Einführung in beide Themenbereiche und zeigt gelungene Verknüpfungen, die zur erfolgreichen Gestaltung von Außengeländen beitragen können.
Sichere Kita
Unsere Kolleginnen und Kollegen von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen haben virtuelle Räume und virtuelle Außenanlagen für Kitas entwickelt, mit deren Hilfe man sich mit den Einrichtungen und Geräten sowie den zugehörigen Rechtsgrundlagen vertraut machen kann.
In der im Bau befindlichen „Sicheren Kita“ können Sie die bereits fertig gestellten Räume und Außenanlagen besuchen.
Sichere Schule
Das Internetportal „Sichere Schule“ bietet Informationen und Arbeitshilfen zum Bau, zur Ausstattung sowie zur Einrichtung von Schulen unter sicherheits- und gesundheitsförderlichen Aspekten.
Das Portal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet sich unter anderem an Schulträger, Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Planerinnen und Planern.
Von der Startseite aus können Gäste die einzelnen Räume einer Schule durch Anklicken „betreten“. Mit Klicks auf die verschiedenen Bauteile oder Gegenstände erhalten sie schnell und einfach eine Fülle wertvoller Hinweise. Bilder und Gute-Praxis-Beispiele erleichtern den Transfer in die Praxis.
Zu "Sichere Schule”
Durch alltägliche Dinge droht Strangulationsgefahr
Gefahren lauern gerade dort, wo man sie am wenigsten vermutet. Wer denkt schon bei Fahrradhelmen, Kapuzen, Anorakschnüren oder Schlüsselbändern an eine gefährliche Fangstelle für Kinder?
Auf Spielplätzen wird der Helm zur Gefahr für Kinder!
Ein Kind blieb während des Spiels mit seinem Fahrradhelm an einem Spielgerät eines öffentlichen Spielplatzes hängen. Dabei hat sich der Junge an dem Verschlussgurt seines eigenen Helms stranguliert. Der Fahrradhelm ist im Straßenverkehr unverzichtbar, ein Muss bei jeder Fahrt mit Fahrrad oder Inline-Skater. Auf Spielplätzen dagegen wird der Helm zur Gefahr für Kinder!
Wir wenden uns an Sie, als Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer:
Spielplatz - Helm ab!
Alle wichtigen Infos zu diesem Thema haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt:
Strangulationsgefahr durch Schlüsselbänder & Fahrradhelme
Hinweise für Eltern, Kitas und Schulen (PDF 477 KB)
Haben Sie weitere Fragen?
Fachbereich Bildungseinrichtungen
Telefon: 02632 960-1620
E-Mail: bildungseinrichtungen@ ukrlp.de
Bauwagen für das Außengelände
Peter Lustig wohnt in einem, in Waldkindergärten ersetzt er das feste Haus, und wer von uns hat sich nicht selbst als Kind so einen Bauwagen gewünscht? Oft ist der Bauwagen ein Geschenk an die Einrichtung, dessen endgültige Verwendung erst noch geklärt werden muss. Zunächst dient der ausrangierte Anhänger dann als Unterstellmöglichkeit für die vielen Spielsachen und Fahrgeräte auf dem Außengelände. Bis dann die Idee geboren wird „Unser Bauwagen wird renoviert“.
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt:
Bauwagen für das Außengelände
Planungshilfen auf einen Blick (PDF 647 KB)
Außengelände für Krippenkinder
Die Broschüre „Außengelände für Krippenkinder“ der Unfallkassen Rheinland-Pfalz und Hessen gibt Antworten auf viele Fragen und liefert zahlreiche Informationen für die Neuanlage von Außengeländen.
Das Informationsheft richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher, Träger von Kitas und Planungsbüros.
Außengelände für Krippenkinder
Broschüre (PDF 5 MB)
Hüpfburg – Aufsicht und Nutzung
Grundsätzlich sind die Angaben zu Betrieb und Aufbau der Hüpfburg (Betriebsanleitung) zu beachten. Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden. Die ununterbrochene Anwesenheit/Aufsicht muss durch die Einrichtung sichergestellt werden! Hier können Sie natürlich auf die Unterstützung von Eltern zurückgreifen. Diese müssen geeignet und unterwiesen sein und die Aufsichtsregeln kennen.
Die Aufsichtsperson sollte
- darauf achten, dass die Warnhinweise am Eingang der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der spielenden Kinder und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes.
- möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten andere Kinder – insbesondere kleinere Kinder – gefährden.
- darauf achten, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind.
- darauf achten, dass Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände vor der Benutzung der Hüpfburg entfernt werden. Spitze, harte, scharfe oder gefährliche Gegenstände können zu Verletzungen führen.
- darauf achten, dass Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mit auf die Hüpfburg genommen werden. Kaugummis sollten zur Vorsicht vor der Nutzung entsorgt werden.
Aufbau:
Beim Aufbau der Hüpfburg sind die Vorgaben des Herstellenden bzw. des Vermietenden zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. In der Regel gibt es Vorgaben zum Aufstellort und zur Befestigung, zur Maximalanzahl der Nutzenden sowie Angaben über Altersbeschränkungen, etc.
Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
Stellen Sie die Hüpfburg so auf, dass sie den Eingangsbereich gut einsehen können.
Das Gebläse, einschließlich Verkabelung und Regeleinrichtungen, darf für die Öffentlichkeit, d. h. auch für die Kinder, nicht leicht zugänglich sein.