Informationen und Empfehlungen
Bewegung ist ein zentraler Bestandteil frühkindlicher Entwicklung – sie fördert Gesundheit, Selbstvertrauen und soziale Kompetenzen. In diesem Bereich finden Sie sicherheitsrelevante Informationen und Empfehlungen rund um das Thema Sicherheit bei Bewegungsangeboten in der Kita.
Brille
- Informationsblatt UK RLP: Hilfsmittel im Kitaalltag – Was ist zu beachten? (PDF-Datei, barrierefrei)
Schwimmen
- DGUV-Information 202-079: Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen (Link zur DGUV)
- DLRG-Landesverband Rheinland-Pfalz: Kleinkinderschwimmen (KKS) und Schwimmen
Klettern
- DGUV-Information 202-018: Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Link zur DGUV)
Trampoline
- DGUV-Information 202-081: Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Link zur DGUV)
- Informationsblatt UK RLP: Trampoline in Kitas (PDF-Datei, barrierefrei)
FAQ zur Bewegungsförderung
Hier finden Sie eine Sammlung immer wieder auftretender Fragen aus den Bereichen der Bewegungsförderung.
Die Antworten der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sollen Ihnen helfen, Fragen innerhalb ihres Kita-Teams schnell und unkompliziert zu klären. Darüber hinaus können sie als Information an die Eltern weitergegeben werden.
Frage aus der Kita:
„Dürfen wir in der Kita Autoreifen nutzen, um z. B. Bewegungsbaustellen damit zu gestalten?“
Antwort der UK RLP:
Wir raten von der Nutzung neuer und gebrauchter Autoreifen und -schläuche als Spielgerät z. B. zur Gestaltung von Bewegungsbaustellen ab – sowohl im Innen- als auch Außenbereich. Aufgrund fehlender Daten zu den Inhaltsstoffen der hier verwendeten Gummimischungen ist das gesundheitliche Risiko nicht abschätzbar. Altbestand, z. B. zur Hangbefestigung oder als Stoßdämpfung unter Wippen, muss nicht entfernt werden. Bei Neuanschaffungen empfehlen wir aber, auf alternative Materialien auszuweichen.
Upcycling: Die Verwendung gebrauchter Alltagsgegenstände, z. B. für eine Bewegungsbaustelle, ist ökologisch und pädagogisch begrüßenswert. Gegen die Nutzung von alten Paletten, Kunststoffrohren, Getränkekisten und Mörtelwannen spricht nichts, sofern einige Dinge beachtet werden:
- Die Materialien sollten frei von Schadstoffen sein.
- Scharfe Kanten sind zu beseitigen; zudem ist darauf zu achten, dass das Material splitterfrei ist.
- Werden Alltagsgegenstände auseinandergebaut, sind alle Metallverbindungen (vor allem Nägel) sorgfältig und vollständig mit entsprechender Umsicht zu entfernen.
- Achten sie bei der Nutzung von alten Paletten auf den Aufdruck „HT“ (High Temperature)! Die Abkürzung besagt, dass sie nur mit Hitze und nicht mit Holzschutzmittel behandelt wurden
- Bei der Nutzung muss immer wieder regelmäßig kontrolliert werden, dass durch Absplitterungen oder „Brüche“ keine scharfen Kanten etc. entstanden sind. Sollte dies der Fall sein, müssen die Materialien aus dem Verkehr gezogen werden.
Frage aus der Kita:
„Müssen Kinder, die eine Brille tragen, diese während des Bewegungsangebots absetzen?“
Antwort der UK RLP:
Wenn Kinder im Alltag eine Brille tragen, sollten Sie diese in der Regel bei allen Aktivitäten in der Kita (z. B. Bewegungsspielen, beim Sport oder Toben) aufbehalten. Die Entscheidung, ob das Kind die Brille ständig tragen muss, liegt bei den Erziehungsberechtigten. Empfehlungen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Stark sehbeeinträchtigte Kinder sollten ihre Brille nicht absetzen, weil schlechtes Sehen auch ein Unfallrisiko darstellt.
Bitte lesen Sie hierzu unsere Information: „Hilfsmittel im Kitaalltag – Was ist zu beachten?“
Frage aus der Kita:
„Worauf müssen wir beim Kauf einer Airtrack-Matte achten, wenn wir die Matte ohne Bedenken in einer Kita einsetzen wollen?“
Antwort der UK RLP:
Airtrack-Matten oder ähnliche Matten kommen beim Geräte- bzw. Bodenturnen zum Einsatz und können je nach Modell als „Sprunggerät“ eingestuft werden. Vor der Anschaffung einer solchen Matte wollen wir folgende Empfehlungen und Denkanstöße für eine sichere Nutzung mit auf den Weg geben:
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers. Lesen sie diese am besten bereits vor dem Kauf durch und entscheiden Sie dann erst, ob das Gerät für den geplanten Einsatz geeignet ist. Stellen Sie sich hierbei folgende Fragen:
- Welches Airtrack-Modell ist im Hinblick auf Größe, Form und Eigenschaften für Ihre Einrichtung sinnvoll?
- Wie, wo und wofür soll die Airtrack-Matte in der Kita eingesetzt werden?
- Für welche Altersgruppe soll sie zum Einsatz kommen?
- Die Airtrack-Matte sollte nur unter unmittelbarer Aufsicht von pädagogischem Fachpersonal genutzt werden.
- Die Airtrack-Matte darf nicht als Fallschutz bzw. zur Absicherung von Großgeräten (z. B. unter einer Sprossenwand, einem großen Kasten oder unter Boulder-Wänden) genutzt werden! Grundsätzlich sollte die Kombination mit Großgeräten, etwa als Teil einer Gerätelandschaft, sorgfältig durchdacht sein.
- Je nach Modell und Bewegungsdynamik der Kinder sollten Sie Airtrack-Matten nur zusammen mit einer Mattenabsicherung verwenden.
- Überschlagsbewegungen (Salti) der Kinder sollten verhindert werden.
- Turnübungen wie „Rolle vorwärts“ sollten mit den Kindern nicht geübt werden, wenn zum einen die pädagogische Fachkraft nicht über methodisch-didaktische Fachkenntnisse aus dem Bodenturnen für diese Altersgruppe und zum anderen die Kinder nicht über die motorischen Voraussetzungen verfügen.
- Kaufen Sie eine qualitativ hochwertige Airtrack-Matte von einem Sportgeräteanbieter und achten Sie auf ein hochwertiges Material mit guter Verarbeitung!
- Kontrollieren Sie vor jedem Einsatz, ob noch ausreichender Luftdruck in der Airtrack-Matte vorhanden ist!
- Achten Sie bei der Platzierung der Airtrack-Matte auf ausreichend Abstand zu Wänden oder anderen Geräten und Gegenständen!
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Matten“ haben – z. B. „Ab welcher Fallhöhe werden Matten benötigt?“ oder „Wie erkennt man die Eignung einer Matte für die jeweilige Fallhöhe?“ – finden Sie Antworten in unserer Broschüre „Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen“ (Kapitel 5 „Sicherheit von Bewegungsangeboten“).
Auf der Webseite „Sichere Kita“ der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind weitere Informationen zu „Matten“ hinterlegt.
Frage aus der Kita:
Wir besitzen in unserer Kindertagesstätte seit geraumer Zeit ein Mini-Trampolin (…). Welche Qualifikation ist für die Nutzung bzw. Anleitung eines solchen Trampolins nötig? Fällt die normale Erzieherausbildung darunter, oder gibt es hier notwendige Zusatzqualifikationen?
Antwort der UK RLP:
Das Minitrampolin hat einen hohen Aufforderungscharakter für die Kinder. Zu beachten sind allerdings einige sicherheitsrelevante Aspekte: Es gibt unterschiedliche Arten von Trampolinen. Bei einigen Modellen aus dem Trampolinturnen – hierzu gehört auch das Mini-Trampolin – wird eine entsprechende Qualifikation für die Nutzung benötigt, bei anderen Geräten aus dem Freizeitbereich wiederum nicht.
Eine „normale Erzieherausbildung“, um das Mini-Trampolin einzusetzen, reicht nicht aus! Die Person, die das Mini-Trampolin z. B. während einer Bewegungsstunde in der Kita einsetzt, muss über spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit diesem Gerät (z. B. Aufbau/Abbau, Mattenabsicherung, Einführung) verfügen. Grundvoraussetzung für den Einsatz des Geräts ist eine spezifische Fortbildung (z. B. DTB-Basisschein Trampolinturnen).
Bitte lesen Sie hierzu unsere Information: „Trampoline in Kitas“
Frage aus der Kita:
Bei uns ist die Frage aufgekommen, ob wir in der Bewegungserziehung im Kindergarten noch Purzelbäume machen/anleiten/zulassen dürfen. Ist es rechtlich erlaubt, oder spricht etwas dagegen? Gibt es Auflagen?
Antwort der UK RLP:
Aus unserer Sicht ist es in Ordnung, „Purzelbäume“ zuzulassen, wenn die Kinder es von alleine können. Manche Kinder purzeln vorwärts, die anderen über die Seite usw. Von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt es keine Vorschrift o. Ä., die das regelt oder gar verbietet.
Wir empfehlen aber, nicht aktiv an der turnerischen Fertigkeit „Rolle vorwärts“ mit den Kindern zu arbeiten, wenn Sie als pädagogische Fachkraft nicht die entsprechenden methodisch-didaktischen Fachkenntnisse aus dem Turnen haben, die Kinder nicht die Voraussetzungen (z. B. genügend Stützkraft) mitbringen und/oder Sie die Kinder nicht einschätzen können.
Frage aus der Kita:
Dürfen die Kinder mit Hausschuhen am Kinderturnen teilnehmen? Die Eltern möchten kein anderes Schuhwerk anschaffen und haben auch angeboten, ein Schreiben abzugeben, dass sie im Falle eines Unfalls die Schuld auf sich nähmen.
Antwort der UK RLP:
Die Leitung des Kinderturnens oder des Bewegungsangebots hat die Verantwortung für die Kinder. Sie wägt ab und entscheidet, ob das Schuhwerk für das jeweilige Kinderturn- bzw. Bewegungsangebot geeignet ist oder nicht. Beim Kinderturnen können Kinder Sportschuhe oder Turnschläppchen tragen, ebenfalls können sie barfuß teilnehmen. Hausschuhe halten wir für ungeeignet. Des Weiteren können die Eltern nicht die Verantwortung für ihr Kind während der Turnstunde übernehmen, weil diese im Rahmen des Kita-Besuchs stattfindet und somit in der Verantwortung des Kitateams liegt.
Es kommt auch immer auf die Inhalte des Stundenthemas an. Wenn z. B. Fußball gespielt wird, ist es sinnvoll, dass alle Kinder Turnschuhe tragen und keines barfuß mitspielt. In einer Bewegungslandschaft zum Thema „Gleichgewichtsförderung“ ist es prima, wenn die Kinder sich barfuß bewegen können.
Frage aus der Kita:
„Dürfen Kinder mit Socken/Stopper-Socken turnen?“
Antwort der UK RLP:
Wir raten dringend davon ab! Grund dafür ist die sehr hohe Rutsch- und damit einhergehende Unfallgefahr.
Auch Stopper-Socken sind nicht zu empfehlen, da die „Stopper“ sich recht schnell abnutzen oder die Socken sich während des Tragens verdrehen und die „Stopper“ nicht mehr unter den Fußsohlen anliegen. Zumal ist es für Sie als pädagogische Fachkraft nicht zumutbar, den Zustand der Stopper-Socken vor jeder Bewegungsstunde bei jedem Kind zu kontrollieren.
Frage aus der Kita:
„Müssen Kinder in der Turnstunde/bei Bewegungsangeboten ihren Schmuck ablegen?“
Antwort der UK RLP:
Bei der Teilnahme an der Bewegungsförderung kann das Tragen von Uhren und Schmuckstücken Verletzungen zur Folge haben – sowohl beim Kind, das den Schmuck oder die Uhr trägt, als auch bei anderen Kindern. Solche Gefährdungen müssen mit geeigneten Mitteln verhindert werden. Ob eine Gefährdung im Einzelfall gegeben ist, muss die Leitung des Bewegungsangebots vor Ort entscheiden. Sie ist gegebenenfalls verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen für eine wirksame Unfallverhütung zu sorgen.
Folgende Regeln kommen beispielsweise in Betracht:
- Schmuckstücke und Uhren müssen für die Dauer der Bewegungsförderung abgelegt werden.
- Kleinere Schmuckstücke (z. B. Ohrringe), die nicht abgelegt werden können, müssen mit Heftpflaster o. Ä. abgeklebt werden.
Des Weiteren können die Eltern nicht die Verantwortung für ihr Kind während der Bewegungsförderung übernehmen, weil diese im Rahmen des Kita-Besuchs stattfindet und somit in der Verantwortung des Kitateams liegt.
Im Sinne der Vorbildwirkung ist es natürlich auch ratsam, dass sich leitende Personen ebenfalls an die aufgestellten Regeln halten und hier keine Ausnahme darstellen. Das heißt, dass sie ihre Uhren und ihren Schmuck bei einer Gefährdung ebenfalls ablegen bzw. abkleben.
Da in der Kita Bewegung zum Alltag gehört, sollte „gefährlicher“ Schmuck (herunterhängende Ohrringe, Armbänder, lange Halsketten usw.) bei Kindern während des Kita-Besuchs grundsätzlich tabu sein. Um Eltern zu sensibilisieren, sollten Kitas den Dialog suchen und über diese Gefahr aufklären. Kitas können zudem Hausregeln aufstellen und das Tragen von Schmuck in der Einrichtung generell verbieten.
FAQ zur Bewegungsförderung
Zum Ausdrucken (PDF 527 KB)
Mehrzweckraum: sicher bewegen, vielseitig nutzen
Der Mehrzweck- bzw. Bewegungsraum ist das Zentrum für Bewegungsangebote in der Kita – hier wird gespielt, getobt und gelernt! Entdecken Sie wichtige Informationen zu baulichen Anforderungen, geeigneter Ausstattung und Materiallagerung – und machen Sie den Mehrzweckraum zu einem sicheren Ort voller Bewegungsfreude.
Fachbereich Bildungseinrichtungen der DGUV
Gute, gesunde und sichere Bildungseinrichtungen – mit dieser Zielsetzung entwickelt der Fachbereich Bildungseinrichtungen in seinen fünf Sachgebieten
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Allgemeinbildende Schulen
- Berufliche Bildung
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen
- Verkehrssicherheit in Bildungseinrichtungen
verschiedenste Maßnahmen und Produkte und stellt sie sowohl den Unfallversicherungsträgern für die konkrete Arbeit mit den Bildungseinrichtungen als auch weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung.
Haben Sie Fragen?
Die Mitarbeitenden des Fachbereichs „Sport, Bewegung und Verkehr“ der Unfallkasse Rheinland-Pfalz helfen Ihnen gerne weiter:
Telefon: 02632 960-1640 · E-Mail: sport-bewegung-verkehr@ukrlp.de