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Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Brandschutz

Brände in Kitas bei laufendem Betrieb sind glücklicherweise äußerst selten. Aber sie kommen vor! Deshalb ist es im Brandfall umso wichtiger, dass alle Schutzmaßnahmen zur Personenrettung optimal ineinandergreifen und eine zügige Evakuierung der Gebäude gelingt.

Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen

In Kindertageseinrichtungen müssen im Notfall alle Kinder umgehend und unter Aufsicht aus dem Gebäude geführt werden können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass sich Beschäftigte und Kinder im Brandfall richtig verhalten. Hier ist es wichtig, Verhaltensregeln für den Brandfall aufzustellen und diese sowohl allen Beschäftigten als auch den Kindern in der Einrichtung bekannt zu machen bzw. sie bezüglich des richtigen Verhaltens im Notfall zu unterweisen. Die Unterweisung muss für die Beschäftigten mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden. Bei Kindern ist dies anlassbezogen und kindgerecht erforderlich.

Um zu prüfen, ob die theoretischen Überlegungen in der Praxis auch funktionieren und die Inhalte der Unterweisung verstanden wurden, sind mindestens einmal im Jahr, besser halbjährlich, Evakuierungsübungen durchzuführen. Hierbei können Brandschutzhelfende unterstützen. Sie wissen im Notfall, welche Maßnahmen zur Brandbekämpfung erforderlich sind, und sind anderen Personen beim Verlassen des Gebäudes behilflich. 

Die benötigte Anzahl von Brandschutzhelfenden orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung. In Kindertageseinrichtungen ist die Bestellung einer brandschutzhelfenden Person pro Kindergruppe sinnvoll. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung müssen die örtlichen Gegebenheiten der Kindertageseinrichtung berücksichtigt werden, darunter neben der Anzahl der Beschäftigten auch die Anwesenheit der Kinder. Für die Ausbildung von Brandschutzhelfenden müssen sich die Kindertageseinrichtungen an ihren Träger wenden.

Alternativ zur Ausbildung von Brandschutzhelfenden sind aus Sicht der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Kindertageseinrichtungen auch folgende Vorgehensweisen möglich:

  • Regelmäßige Unterweisungen des Personals zum Thema Brandschutz
  • Regelmäßige Evakuierungsübungen, die mindestens einmal pro Jahr, besser zweimal pro Jahr, durchgeführt werden müssen.
  • Eine Übung mit dem Feuerlöscher für das gesamte Personal, die in regelmäßigen Abständen (alle zwei bis fünf Jahre) wiederholt werden muss.

Weiterführende Informationen

Brandschutz und Unfallverhütung in Kitas

Vorschau des Infoblatts "Brandschutz in Kitas"

Es geht beides! (PDF 339 KB)