„Gelbe Füße“
Für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr – Leuchtende Markierungen unterstützen
„Gelbe Füße“ auf Gehwegen helfen Schul- und Kita-Kindern im Straßenverkehr, indem sie günstige Wege und Straßenüberquerungen anzeigen.
Die Unfallkasse unterstützt rheinland-pfälzische Schulen, die in ihrer Gemeinde dieses Projekt umsetzen möchten mit Informationsmaterialien zur Einbindung der Eltern und der Gemeinde, Unterrichtsmaterialien zur Einbindung des Themas in den Unterricht und einem finanziellen Zuschuss zur Umsetzung der Ergebnisse.
Warum „Gelbe Füße“?
Die auf den Gehwegen aufgesprühten „Gelbe Füße“ helfen Kindern, sich im Straßenverkehr zurecht zu finden und warnen vor gefährlichen Situationen. Die empfohlenen Wege sind dabei nicht immer die kürzesten. Sie helfen jedoch, Gefahrensituationen zu umgehen, indem sie Stellen aufzeigen, an denen Kinder möglichst sicher und unbeschadet die Straße überqueren können.
Für mehr Sicherheit!
Das „Gelbe Füße“-Projekt richtet sich an Grund- und Förderschulen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen. Da Kinder im ersten Schuljahr vor allem als zu Fuß Gehende geschult werden sollen, stehen Themen wie Schulwegtraining und der sichere Schulweg im Vordergrund.
Die „Gelben Füße“ sollen Schulkinder
- für sichere Schulwege und eventuelle Gefahren sensibilisieren,
- darauf vorbereiten, Fahrbahnen an gesicherten und ungesicherten Stellen unbeschadet überqueren zu können,
- mit den notwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten für die Teilnahme am Straßenverkehr ausstatten.
Die Markierungen auf den Gehwegen unterstützen auch die Eltern! Denn mithilfe der empfohlenen Wege können sie mit ihren Kindern den Schulweg einüben – auch schon in der Vorschulzeit. Durch das Einüben wächst bei Eltern und Kindern das Vertrauen in den sicheren Schulweg und somit der Mut der Eltern, ihre Kinder zu Fuß zur Schule gehen zu lassen.
„Gelbe Füße“ Schritt für Schritt
Helfen die „Gelben Füße“ bald auch Ihren Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr? Machen Sie mit – wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung! Eine feste und engagierte Projektgruppe ist die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der „Gelben Füße“. Weiter unten finden Sie unsere „Gelbe Füße“-Broschüre, die wir interessierten Projektgruppen auch gerne als Druckversion zusenden.
Auf Anfrage per E-Mail an presse@ ukrlp.de stellen wir Ihnen zusätzlich auch gerne Malvorlagen, Geschichten und Gedichte, Lieder, Spiele und Rätsel zur Verfügung, die für verschiedene Altersgruppen im Verkehrssicherheitsunterricht genutzt werden können, und darüber hinaus eine Reihe von Musterschreiben, darunter Info-Schreiben für Eltern und Anwohnende. Auch die Schnittvorlage für eine „Gelbe Füße“-Schablone sowie den „Ich gehe zu Fuß“-Führerschein zum Ausdrucken können Sie auf Anfrage von uns erhalten.
Haben Sie Fragen?
Fachbereich Sport, Bewegung und Verkehr
Telefon: 02632 960-1640
E-Mail: sport-bewegung-verkehr@ ukrlp.de
Stabsstelle Kommunikation
Telefon: 02632 960-3720
E-Mail: presse@ ukrlp.de
Allgemeine Informationen
Eine Übersicht über die Schritte zur Umsetzung des Projekts finden Sie auf dem Plakat zum Projektverlauf. Der Flyer „Gelbe Füße für mehr Sicherheit!“ stellt das Projekt in kompakter Form vor.
Broschüre „Gelbe Füße“
PDF 8 MB
Flyer „Gelbe Füße“
PDF 3 MB
Plakat Projektverlauf
PDF 2 MB
Antrag zur Unterstützung durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Wenn Sie das Projekt „Gelbe Füße“ umsetzen möchten, füllen Sie das folgende Formular aus, um in den Genuss aller Unterstützungsleistungen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu kommen.
An die Gewährung eines Zuschusses der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist Folgendes geknüpft:
- Der Zuschuss (einmalig maximal 300 €) ist zweckgebunden für das Projekt „Gelbe Füße“.
- Eine Einbindung in den Unterricht.
- Sicherung der Nachhaltigkeit des Projekts.
- Die Veröffentlichung einer Pressemitteilung zur Bekanntmachung des Projekts sowie zur Information der ortsansässigen Öffentlichkeit.
TIPP: Eine vorgefertigte Pressemitteilung erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an presse@. ukrlp.de
Hinweis zum Aufbringen der „Gelben Füße“
Damit die Aktion im Einklang mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht, sollten Sie die folgenden Hinweise des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz beachten:
„Künftig soll es keine gelbe Linie als Markierung an der Fahrbahn – z. B. beim Übergang zu einem Fußgängerüberweg – geben. Bei weiterer Verwendung der Linienmarkierung als Haltelinie für die Kinder muss diese dann etwas zurückgesetzt werden, damit sie für den Autofahrer nicht zu Irritationen führt. Die Farbe Gelb ist für vorübergehende Fahrbahnmarkierungen (z. B. an Baustellen) vorgesehen (vgl. § 41 Abs. 4 StVO in der Fassung vor dem 01.09.2009 bzw. § 39 Abs. 5 StVO nach dem 01.09.2009). Bitte beachten Sie auch, dass Fahrbahnen oder Radwege nicht mit ‚Gelben Füßen‘ markiert werden dürfen.“