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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Gelbe Füße

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Gelbe Füße

Für mehr Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr
Leuchtende Markierungen unterstützen Kinder im Straßenverkehr

„Gelbe Füße“ auf den Gehwegen helfen Schul- und Kindergartenkindern im Straßenverkehr, indem sie günstige Wege und Straßenüberquerungen anzeigen. Die Unfallkasse unterstützt rheinland-pfälzische Schulen (Antragsformular), die in ihrer Gemeinde dieses Projekt installieren möchten.

Der Flyer „Gelbe Füße für mehr Sicherheit“ stellt auf wenigen Seiten Grundsätzliches zu dem Projekt vor. Damit die Anwohnerinnen und Anwohner in Ihrer Gemeinde wissen, was die gelben Markierungen auf den Gehwegen bedeuten, bieten wir Ihnen eine Muster Datei "Info-Blatt" zum Auslegen an – beispielsweise in örtlichen Geschäften und Restaurants. Unter "Formulare zum Ausfüllen" finden Sie eine Musterdatei, die Sie auf Ihren Ort anpassen können.

Damit Sie Schablonen für die "Gelben Füße" selbst herstellen können, haben wir "Schnittmuster" für die beiden Füße als pdf-Datei eingestellt. Zusätzlich können Sie über unser Antragsformular einen Satz Schablonen (ein gehendes und ein stehendes Paar Füße) bei uns beantragen.

Konzepte und Ausführungsbeispiele erfolgreich durchgeführter „Projekte“ stehen Ihnen zur Verfügung.
In unserer Broschüre "Gelbe Füße“ finden Sie verschiedene Vorlagen und Ideen zur nachhaltigen Einbindung der "Gelben Füße" in den Unterricht. Darüber hinaus erhalten Sie einige Hinweise zur Durchführung des Projektes. Die Broschüre senden wir interessierten Projektgruppen gern zu.

Für Fragen steht Ihnen der Fachbereich "Sport, Bewegung und Verkehr" gern zur Verfügung:
Telefon: 02632 960-1640, E-Mail: sport-bewegung-verkehr@spam protectukrlp.de

Aufbringen der Gelben Füße

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP), damit die Aktion im Einklang mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: 

„Künftig soll es keine gelbe Linie als Markierung an der Fahrbahn – z. B. beim Übergang zu einem Fußgängerüberweg – geben. Bei weiterer Verwendung der Linienmarkierung als Haltelinie für die Kinder muss diese dann etwas zurückgesetzt werden, damit sie für den Autofahrer nicht zu Irritationen führt. Die Farbe „gelb“ ist für vorübergehende Fahrbahnmarkierungen (z. B. an Baustellen) vorgesehen (vgl. § 41 Abs. 4 StVO in der Fassung vor dem 01.09.2009 bzw. § 39 Abs. 5 StVO nach dem 01.09.009).

Bitte beachten Sie auch, dass Fahrbahnen oder Radwege nicht mit „Gelben Füßen“ markiert werden dürfen.“

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Geschäftsbereich Verkehr
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz

Broschüre

Flyer

Plakat Projektverlauf


Projekt-Antrag

Eltern-Info

Fragebogen zum Schulweg

Infoblatt

Protokoll Ortsbegehung

Schnittmuster


Arbeitsmaterial

Bilderbücher

Gedichte, Lieder und Sprechgesang

Ausmalen

Rechnen und Ausmalen

Gitterrätsel

Zahlen und Buchstaben verbinden

Verkehrszeichenquiz

Spielanleitung Gelbe Füße

Ich gehe zu Fuß - Führerschein