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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelles Detail

Unterstützung für Kitas in Rheinland-Pfalz

Informationspapier gibt Praxishinweise

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag.

Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten. „Unser Papier soll in der Praxis eine bessere Orientierung und Sicherheit schaffen, denn die brauchen die Kitateams für eine gute Arbeit im Alltag“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Das Papier wurde gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erstellt. Es behandelt grundsätzliche Fragen zum Personaleinsatz, zur Gefährdungsbeurteilung und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen. Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwieriger werde, gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl zu finden, tauchen diese Fragen häufiger auf. „Dort, wo die Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen, ist es für uns zentral, mit Vertretungskräften zu arbeiten. Sie können dabei helfen, das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu sichern und das pädagogische Fachpersonal zu entlasten. Weil wir wissen, dass dies nicht einfach ist, unterstützen wir unsere Kita-Landschaft bestmöglich. Ein Baustein hierfür ist auch das Papier“, sagte die Ministerin.

„Ziel dieser Information ist es, häufig gestellte Fragen aus der Praxis zu beantworten und Kitas somit Handlungssicherheit bei der täglichen Arbeit zu geben“, weiß Markus Schwan, Fachbereichsleiter Bildungseinrichtungen bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Wir möchten die Kitateams unterstützen, ihre eigene Vorgehensweise innerhalb der Einrichtung zu finden“, ergänzt seine Kollegin Katja Skopek.

Kinder spielen mit großen bunten Bauklötzen.

„Kinder müssen vor Gefahren beschützt werden. Hierfür ist die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht in der Kita wesentlich. Dabei ist es wichtig, die Kinder so zu begleiten, dass sie ihre Persönlichkeit und ihre Fähigkeiten in einem geschützten Umfeld entwickeln können“, so Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. „Das gemeinsame Papier soll allen in der Kita Tätigen ein Stück Sicherheit dabei geben zu beurteilen, durch welche Personen und in welcher Form die Aufsicht der Kinder erfolgt. Dann können der Alltag und die pädagogische Arbeit gut und sicher gestaltet werden.“

Unter anderem verdeutlicht das Informationspapier, dass nicht allein die Qualifikation der Person, die Aufsicht führt, entscheidend für die Gewährleistung der Aufsichtspflicht ist. Wichtig zur Beurteilung sind auch Faktoren wie die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die konkrete Situation, die Anzahl der Kinder oder die Räumlichkeiten. Das Papier gibt Orientierung, entbindet aber Träger und Leitung nicht von den erforderlichen Entscheidungen. Denn diese können nur anhand der konkreten Gegebenheiten vor Ort getroffen werden.

Mit gemeinsamen Online-Veranstaltungen soll das Papier im nächsten Schritt in der Praxis etabliert und Unklarheiten bzw. Unsicherheiten minimiert werden. Das Papier wird auf dem Kita-Server veröffentlicht. Dort können sich Interessierte auch zu einer Online-Veranstaltung anmelden.

Die Information sowie andere interessante Inhalte sind bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu finden sein.

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung

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