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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Studierende

Studentinnen und Studenten

Sie sind an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Rheinland-Pfalz als Studentin oder Student eingeschrieben? Dann sind Sie über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die eigentlichen Vorlesungen. Er erstreckt sich auch auf sonstige, von der Hochschule zu verantwortende Tätigkeiten. Dazu zählen beispielsweise der Besuch der Universitätsbibliotheken, die Teilnahme an Exkursionen im In- und Ausland, am allgemeinen Hochschulsport oder Tätigkeiten in der studentischen Mitverwaltung. Wie in den anderen Bereichen sind Sie auch hier auf den jeweiligen mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden direkten Wegen versichert.

Nähere Einzelheiten zum Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Lehrende und Studierende an Hochschulen können Sie dem nebenstehenden Informationsblatt entnehmen.

Beschäftigte und Lehrende an Hochschulen

Informationen & Regelungen (PDF 139 KB)


Kein Versicherungsschutz im privaten Bereich

Nicht versichert sind Studien und Arbeiten im privaten Bereich sowie z. B. das Anfertigen der Diplomarbeit o. ä. Ebenfalls unversichert sind privat organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, wie Essen und Trinken oder wenn die versicherten Wege aus privaten Gründen unterbrochen werden.


Unfallversichert im dualen Studium

Eine Besonderheit ergibt sich für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen. Diese Studierenden gelten während ihrer Praxisphasen als Beschäftigte und sind damit über den Unfallversicherungsträger des jeweiligen Praktikumsbetriebes abgesichert. Für das Unternehmen bedeutet das: Es muss die Entgelte für die Praxisphase der Studierenden bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (DEÜV-Meldung) und Beiträge bezahlen.

Für den Versicherungsschutz während der Studiumsphasen an der Hochschule ist wiederum die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständig. Gleiches gilt, wenn die Hochschule die betrieblichen Praxisphasen weitgehend inhaltlich bestimmt und ausgestaltet.