Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Laternenumzüge aus Sicht der Unfallversicherung

Laternenumzüge in Kindertagesstätten

Ein Kind hält eine runde, selbstgebastelte Laterne mit einem lachenden Gesicht.
Foto: UK RLP

Mit bunten Laternen und Fackeln feiern viele im November das Fest des heiligen Martins, der hoch zu Ross die Umzüge anführt. Ihm folgen – begleitet von einer Musikgruppe – viele Kinder zusammen mit ihren Eltern oder den Aufsichtspersonen aus der Kita oder der Schule. 

Der Umzug endet meist mit dem Abbrennen des großen Martinsfeuers. Ein Brauch, auf den die Kinder sich oftmals mit dem Basteln der Laternen und der St.-Martins-Legende vorbereiten. Auch Eltern oder Vereine, die Schul- oder Kita-Leitung, die Gemeinden und nicht zuletzt auch die Feuerwehren sind an der Organisation eines solchen Umzuges beteiligt.

Wer ist beim Laternenumzug in der Kita gesetzlich unfallversichert?

Wird der Umzug von der Kita, der Schule oder der Kommune veranstaltet und nehmen die Kinder als Gruppe im Sinne einer Gemeinschaftsveranstaltung (schulische Veranstaltung oder Kita-Veranstaltung) am Martinsumzug teil, so stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind die Beschäftigten sowie die von der Leitung der jeweiligen Einrichtung beauftragten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, beispielsweise die Mitglieder des Elternbeirates. Der Versicherungsschutz umfasst in diesem Fall die Teilnahme am Umzug sowie auch die Wege zum Umzug und zurück nach Hause.

Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen die sonstigen Besucherinnen und Besucher des Umzuges oder Kinder, die nicht mit ihrer Kita- oder Schulgruppe dabei sind. Das gilt auch für die Teilnahme an privat organisierten Umzügen.

Die Feuerwehrleute sind, unabhängig davon, wer die Veranstaltung organisiert, beim Sichern des Umzuges und beim Abbrennen des Martinsfeuers im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Was ist bei einem Laternenumzug in der Kita zu beachten?

Mit Reflektoren und heller Kleidung können Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Kinder beim Umzug gut sehen. Auch die ehrenamtlich Helfenden sollten sich mit Warnwesten für andere gut sichtbar machen. 

Für die Feuerwehrleute bedeutet das Entzünden des Martinsfeuers, bereits im Vorfeld darauf zu achten, dass das Holz so aufgeschichtet wird, dass im unteren Bereich geeignete Anzündhilfen nachträglich eingebracht und sicher gezündet werden können. Ein Vorgang, der besonders dann notwendig ist, wenn der Holzhaufen feucht geworden ist. Beim Zünden des Feuers sollte auf gar keinen Fall mit Brandbeschleunigern wie Benzin o. Ä. gearbeitet werden. Erlaubte Anzündhilfen sind im Handel erhältlich. Papier, Stroh, Holzwolle oder in Wachs getauchte Textilien können ebenfalls beim Anzünden helfen.


Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern:

Versicherungsrechtliche Anfragen
Telefon: 02632 960-3710
E-Mail: anfragen@spam protectukrlp.de