Erste Hilfe für Kindertagespflegepersonen
Damit Kindertagespflegepersonen im Notfall wissen, was zu tun ist und schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können, übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Lehrgangsgebühren für den Fortbildungskurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII in Rheinland-Pfalz alle zwei Jahre. Dieser deckt die spezifischen Maßnahmen für Kinder ab. Andere Lehrgangskosten werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz nicht übernommen.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist Teil der Zulassung zur Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII, weshalb diese Kosten nicht von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernommen werden können.
Vor Lehrgangsbeginn muss in jedem Fall eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz einzuholen. Hier finden Sie den Antrag.
Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.
Sollten Sie noch Fragen haben, wir beraten Sie gerne.
Telefon: 02632 960-1650
E-Mail: erstehilfe@ ukrlp.de
Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch sogenannte "ermächtigte" Stellen. Die Ermächtigung wird durch die "Qualitätssicherungsstelle für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ausgesprochen.
Der Unternehmer ist verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Hierfür müssen entsprechend aus- und fortgebildete Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer in den Betrieben wie auch in den Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Hilfsorganisationen oder auch selbstständige Unternehmen können auf Antrag als "Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ermächtigt werden.
Der Antrag auf Ermächtigung kann an die Qualitätssicherungsstelle (www.bg-qseh.de) gestellt werden. Diese
- prüft die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ermächtigung und
- schließt Vereinbarungen über Art und Umfang der Aus- und Fortbildungsleistungen und die Höhe der Lehrgangsgebühren ab.
- stellt eine Liste der aktuellen ermächtigten Stellen zur Verfügung.
Ein Erhebungsbogen, entsprechende Informationen sowie die "Grundsätze für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" können Sie im Folgenden abrufen.
Borschüre und Erhebungsbogen
- Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe, DGUV Grundsatz 304-001
- Erhebungsbogen zur Beantragung der Ermächtigung (PDF)
Informationen und Broschüren zur "Ersten Hilfe" zum Download
- DGUV Information 202-089 (bisher GUV-SI 8066): “Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen” – Link zur DGUV
- DGUV Information 202-023 (bisher GUV-SI 8018): “Giftpflanzen” – Link zur DGUV
- DGUV Information 204-001 (bisher GUV-I 510-1): “Plakat: Erste Hilfe” – Link zur DGUV
- Informationsblatt der UK RLP: “Verbandkasten” (PDF)
- Informationsblatt der UK RLP: “Umgang mit Zecken bei Kindern und Jugendlichen” (PDF)
- DGUV Information 204-006 (bisher GUV-I 503): “Anleitung zur Ersten Hilfe” – Link zur DGUV
- DGUV Information 204-021: “Meldeblock” – Link zur DGUV
- Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen – Link zur DGUV
Weitere Informationen zum Umgang mit chronisch kranken Kindern und Tipps beim Zahnunfall erhalten Sie auf der Seite
Erste Hilfe in Kitas
BfR-App: Vergiftungsunfälle bei Kindern
Die App des Bundesinstituts für Risikobewertung dient Ihnen als Informations- und Nachschlagewerk für Vergiftungsunfälle bei Kindern und für deren Vermeidung. Sie finden hier detaillierte Hinweise zu Inhaltsstoffen, dem Vergiftungsbild und den Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu Vergiftungsrisiken bei Pflanzen, chemischen Produkten, Medikamenten und Spielzeugen. Im Notfall können Sie direkt aus der App das zuständige Giftinformationszentrum anrufen.