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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelle Nachrichten

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Schülerinnen und Schüler der Sommerschulen in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich unfallversichert

Auch in diesem Jahr war der rheinland-pfälzische Schulbetrieb pandemiebedingt über einen langen Zeitraum eingeschränkt. Zum Ausgleich der dadurch bedingten Lerndefizite mancher Schülerinnen und Schüler hat das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine „Neuauflage“ der Sommer- und Herbstschule beschlossen. Diese Angebote dienen als Bindeglied zwischen den Schuljahren und tragen dazu bei, den schulischen Lernstoff des zurückliegenden Schuljahres zu üben und zu vertiefen.

Das Förderangebot findet in den letzten Wochen der Sommerferien und in den kompletten Herbstferien von Montag bis Freitag an drei Stunden pro Tag statt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis neun. Die Kinder nehmen in der Regel eine Woche lang an dem Angebot teil. Die Organisation vor Ort übernehmen die Kommunen. Eine Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Alle Schülerinnen und Schüler, die an dem Angebot teilnehmen, sind während dem Besuch der Sommer- bzw. Herbstschule selbstverständlich, wie auch auf den Wegen dorthin und zurück gesetzlich unfallversichert.

Unterrichtet werden die Kinder von Freiwilligen, meist Lehramtsstudierenden, Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, Lehrkräften und pädagogischem Personal, pensionierten Lehrkräften sowie älteren Schülerinnen und Schülern. Auch sie sind, soweit sie nicht nach beamtenrechtlichen Vorschriften abgesichert sind, während ihrer Tätigkeit und auf den Wegen gesetzlich unfallversichert.