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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelle Nachrichten

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Arbeiten im Freien: Vor Sonne schützen

Nicht alle Beschäftigten sind im Homeoffice aktiv. Wer jetzt im Freien arbeitet, sollte darauf achten, sich rechtzeitig und ausreichend vor UV-Strahlung zu schützen. Denn Sonnenstrahlung kann nicht nur Sonnenbrand hervorrufen, sie kann auch die Augen schädigen, zu einem Hitzeschlag führen und nach langjähriger Einwirkung sogar Hautkrebs verursachen.
Hautkrebs durch die UV-Strahlung der Sonne kann durch einen guten Sonnenschutz verhindert werden. Vor allem für "Outdoorworker" sind Schutzmaßnahmen daher unbedingt erforderlich. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten die Prüfung geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Dies gilt vor allem für Beschäftigte, die regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Empfohlene Maßnahmen

Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip:
"Technisch – Organisatorisch – Persönlich".

Prinzipiell sind Maßnahmen zu treffen, die Sonnenbestrahlung vermeiden. Hierzu zählen als technische Maßnahmen zum Beispiel alle Formen von Abschattungen. Organisatorisch sind Arbeiten unter der intensivsten Sonneneinstrahlung in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr (Sommerzeit) möglichst zu vermeiden.

Sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichend oder nicht möglich, ist in jedem Fall die richtige Kleidung, etwa lange Ärmel und lange Hosen sowie eine schützende Kopfbedeckung erforderlich. Sonnenschutzmittel (Sonnencreme etc.) sollten verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist.

In der DGUV- Publikationsdatenbank finden Sie weitere Informationen zur Präventionsarbeit bei natürlicher UV-Strahlung.