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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelle Nachrichten

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Notfall in der Kita: Unfallkasse erweitet Kostenübernahme für Ausbildung der Ersthelfenden

Eine schnelle und fachgerechte Erstversorgung in Notfällen ist in allen Arbeitsbereichen wichtig – insbesondere in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Dazu gehört auch, dass es eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer gibt.

Schon seit Jahren übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz für alle Lehrkräfte, PES-Kräfte (PES =  Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit) und pädagogische Fachkräfte in den Schulen des Landes die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung.

Im Mai 2019 wurde die Finanzierung zudem auf Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Studienseminaren ausgeweitet. Jetzt sollen auch die Kitas profitieren: Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat beschlossen, zum 1. Januar dieses Jahres die Kosten der Erste-Hilfe-Qualifizierung auch für das gesamte Erziehungspersonal in Kindertageseinrichtungen zu übernehmen. Bislang wurden die Erste-Hilfe-Ausbildungskosten für 70 Prozent der festangestellten pädagogischen Fachkräfte übernommen

„Durch die Finanzierung der Unfallkasse ist schon jetzt eine im bundesvergleich beispielhafte Sicherung der Erstversorgung in rheinland-pfälzischen Schulen gewährleistet“, erklärt Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Diese Vorreiterrolle wird in dem Bewusstsein eingenommen, dass insbesondere bei der Betreuung und Fürsorge der besonders schutzbedürftigen Gruppe der Kinder und Jugendlichen eine eventuell lebensrettende Erstversorgung nicht an der Finanzierung von Ersthelferkursen scheitern darf.“

Er freue sich, dass die Erste-Hilfe-Qualifizierung jetzt auf alle Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet werden könne. Zumal die Unfallkasse auch schon die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung für alle Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie für PES-Kräfte und pädagogische Fachkräfte übernehme.

In Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sollte mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer je Gruppe zur Verfügung stehen. Die Zahl und die Ausbildung der Ersthelfenden sind in den „Grundsätzen der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt.