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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelle Nachrichten

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Gesetzlich unfallversichert in Praktikum und Ferienjob

Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die Ferienzeit, um in verschiedene Berufe reinzuschnuppern oder mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Wie sieht es dann mit dem gesetzlichen Unfallsicherungsschutz aus? Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt dazu folgende Hinweise:

Während eines Praktikums oder Ferienjobs sind Schülerinnen, Schüler und Studierende gesetzlich unfallversichert. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Praktikums bzw. des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Auch unbezahlte Praktika und Mini-Jobs sind versichert. „Zuständig bei einem Unfall während der Arbeit bzw. auf den Hin- und Rückwegen ist die für das Unternehmen zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft“, erklärt Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Rehabilitation und Entschädigung bei der Unfallkasse. „Wir arbeiten eng mit qualifizierten Fachkliniken und Krankenhäusern zusammen, damit Versicherte nach einem Unfall bestmöglich medizinisch behandelt werden können“, so der Experte. Der Unfallversicherungsschutz für die Versicherten ist beitragsfrei. Die Kosten trägt – wie für jeden anderen Beschäftigten auch – das Unternehmen.

Praktikum im Ausland
Wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt, ist in der Regel nicht über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Betrieb um ein deutsches Unternehmen handelt. Die Betroffenen sollten sich deshalb vor der Abreise über die Absicherung bei Arbeitsunfällen im Gastland informieren.

Hier gibt es weitere Informationen: www.ukrlp.de, Webcode b258, b630 oder b631.